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SHOP - Bestell- und
Lieferbedingungen: Allgemeine
Geschäftsbedingungen I. Lieferung 1.
Allgemeines Für
unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden
Bedingungen. Geschäfts oder Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn
wir sie schriftlich anerkennen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer
Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen. Die
nachstehenden Bedingungen gelten auch für künftige Aufträge. Nebenabreden oder
Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. 2.
Angebot und Abschluss Unsere
Angebote sind freibleibend. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er
schriftlich bestätigt oder von uns Lieferschein oder Rechnung erteilt
wurde. Von uns herausgegebene Prospekte, Zeichnungen, Werbeschriften usw. und
darin enthaltene Daten, wie z.B. Ober Qualität, Maße, Beschaffenheit und
Leistungen, sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich so bezeichnet werden.
Zu Angeboten gehörige Muster, Zeichnungen, Organisationsvorschläge und sonstige
Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind an uns auf
Verlangen unverzüglich zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht erteilt wurde. 3.
Versand Der
Versand erfolgt ab unserem Lager ab Rechnung des Käufers, es sei denn, dass
eine Frei-Haus-Lieferung bzw. Frei-Station- Lieferung ausdrücklich vereinbart
worden ist. 4.
Installation Die
Kosten der Einrichtung und Inbetriebnahme der von uns gelieferten Geräte trägt,
wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist, der Käufer. 5.Lieferzeit
und Lieferpflichten Der
von uns angegebene Liefertermin gilt nur annähernd, wenn er nicht ausdrücklich
schriftlich als verbindlich bezeichnet ist. Ereignisse höherer Gewalt
berechtigen uns, auch wenn sie bei unserem Lieferanten oder deren
Unterlieferanten eintreten, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der
Behinderung hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung,
Kriegsereignisse, Aus- und Einfuhrverbote und sonstige Umstände gleich, die
nicht von uns beeinflusst werden können und die unsere Lieferung unzumutbar erschweren
oder unmöglich machen. 6. Abnahme Kann
die Ware aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht abgeliefert
werden, so trägt er die weiteren Kosten, z.B. für Transport und Lagerung. Gerät
der Käufer in Annahmeverzug, können wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung in
Höhe von 20% des Kaufpreises ohne besonderen Nachweis verlangen. Die
Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten. II. Zahlung 1. Fälligkeit Soweit
nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden
Abzug zu bezahlen. Zahlungen haben nur Gültigkeit, wenn sie auf den von uns
angegebenen Konten oder in bar eingehen. Vertreter sind nicht zum Inkasso
berechtigt, es sein denn, dass sie eine ausdrückliche Vollmacht von uns
vorweisen. 2.
Schecks und Wechsel Schecks
und Wechsel werden nach besonderen Vereinbarungen angenommen. Die Annahmen
erfolgt lediglich erfüllungshalber. 3.
Zahlungsverzug Gerät
der Käufer aus Gründen, der er zu vertreten hat, mit einer Vereinbarten Zahlung
und Verzug (§§ 284, 285 BGB), sind wir berechtigt, neben den Mahn- und
Inkassokosten Verzugszinsen i. H. v. l % pro Monat zu berechnen, wenn der
Käufer nicht nachweist, dass der uns tatsächlich entstandene Schaden niedriger
ist. Unsere vorstehenden Rechte gelten auch dann, wenn in früheren Verträgen
mit dem Käufer eine Stundung gewährt worden ist. 4.
Zurückbehaltungsrecht
und Aufrechnung Dem
Käufer steht ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Die Aufrechnung der
Gegenforderung des Käufers ist nur zulässig, soweit diese von uns anerkannt
oder rechtskräftig festgestellt worden sind. 5.
Verzug bei Teilzahlungsvereinbarungen Die
verbleibende Restschuld einer Teilzahlungsvereinbarung wird, auch soweit
Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen, mit dem Tage fällig, an dem der Käufer
aus Gründen, die er zu vertreten hat, mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz
oder Teilweise in Verzug gerät, wenn der rückständige Teil mindestens dem 10.
Teil des Gesamtrechnungsbetrages entspricht. Dasselbe gilt für den Fall, dass
Ober das Vermögen des Käufers die Eröffnung des Vergleichs- oder
Konkursverfahrens beantragt ist. 6.Verrechnung
der Zahlung Der
Käufer erkennt an, dass die von ihm geleisteten Zahlungen zunächst auf
entstandene Gebühren und Zinsen, als dann auf die jeweils älteste Forderung
angerechnet werden. 7. Kreditverhältnisse Stellt
sich nach Vertragsabschluß heraus, dass die Kreditverhältnisse des Käufers nach
unserer Auffassung für Kreditgewährung nicht geeignet sind, so sind wir
berechtigt, Erfüllung bis zu Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu
verweigern. Erfolg letzteres nach Fristsetzung nicht fristgemäß, können wir vom
Vertrag zurücktreten. Im Zusammenhang mit der Aufnahme und Abwicklung von
Krediten können der Schufa, Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung
mbH, und anderen Auskunfteien Daten Ober Käufer zur Speicherung im Rahmen ihrer
Tätigkeit übermittelt werden. III. Eigentumsvorbehalt 1. Dauer Wir
behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen bis zur
völligen Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Käufer
erwachsenen Forderungen vor. 2.Weiterveräußerung Solange
der Eigentumsvorbehalt besteht, ist dem Käufer Veräußerung, Verpfändung,
Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung der gelieferten Gegenstände
ohne unsere schriftliche Zustimmung untersagt. Werden die gelieferten
Gegenstände mit oder ohne unsere Zustimmung veräußert , tritt der Käufer schon
mit Abschluss des Kaufvertrages zwischen ihm und uns die ihm aus der
Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund zustehende Forderungen gegen
seine Abnehmer oder Dritte mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller
Höhe an uns ab. übersteigt der Wert der von uns unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Gegenstände unsere Gesamtforderung um mehr als 20%, so sind wir auf
Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe der Sicherheiten verpflichtet. Der
Käufer verpflichtet sich, uns unverzüglich Zugriffe dritter Personen auf die
gelieferten Gegenstände durch Einschreiben anzuzeigen. Im Falle der Pfändung
von gelieferten Gegenständen ist der Käufer verpflichtet, den Vollzugsbeamten
auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns selbst von der Pfändung durch
einschreiben Kenntnis zu geben. 4.
Versicherung Der
Käufer hat die gelieferten Gegenstände bis zur völligen Tilgung unserer
Forderung gegen ihn auf seine Kosten gegen Feuer- und Diebstahlsgefahr zu
versichern und den Abschluss der Versicherung auf Verlangen jeder zeit
nachzuweisen. Befolgt der Käufer dies nicht, sind wir berechtigt, auf Kosten
des Käufers diese Versicherungen abzuschließen. Ansprüche des Käufers an seine
Versicherungsgesellschaft aus einem Schadensfall werden hiermit bis zu einem
Betrag an uns abgetreten, der 20% unserer Forderung übersteigen kann. 5.Wertminderung
bei Rücknahme Der
Grad der Wertminderung im Falle Rücknahme der gelieferten Gegenstände wird von
uns entsprechend dem Zustand und unter besonderer Beachtung des zu erzielenden
Wiederverkaufspreises ermittelt. IV. Gewährleistung 1.Nachbesserung, Wandlung oder
Minderung Der
Käufer kann innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages
(Wandlung) erst dann verlangen, wenn auch der zweite Nachbesserungsversuch in
einer zusammenhängenden Reparatur erfolglos sein sollte und dieser Umstand
ausschließlich von uns zu vertreten ist. Im übrigen sind Wandlungs- und
Minderungsansprüche ausgeschlossen. Neben dem oben beschriebenen Recht zur
Nachbesserung haben wir auch das Recht zur Ersatzlieferung. 2.
Schadenersatz Soweit
vom Käufer berechtigte Gewährleistungsansprüche erhoben werden, wird
ausdrücklich der Ausschluss von Schadenersatzansprüchen bezüglich mittelbarer
oder unmittelbarer Mangelfolgeschaden vereinbart. Ausgenommen hiervon ist
vorsätzliche oder grobfahrlässige Schadenszuführung. 3.
Mängelanzeige Mängel
sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Waren,
schriftlich anzuzeigen. Mängel die auch nach sorgfältiger Prüfung nicht in dieser
Frist entdeckt werden können, sind unverzüglich, spätestens 10 Tagen nach der
Möglichkeit der Entdeckung, anzuzeigen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist
wird hiervon nicht berührt. V. Allgemeines 1.Teilweise
Aufhebung der Bedingungen Sollten
einzelne Teile der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Vertrag
aufgehoben oder unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. 2.
Schriftform Alle
von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichenden Regelungen bedürfen
der Schriftform. 3.Erfüllungsort
und Gerichtsstand Erfüllungsort
und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis und der
Geschäftsverbindung entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten
einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Moers. Die
Gerichtsstandvereinbarung gilt bei Auftraggebern, die nicht Kaufleute sind oder
die zu den in §4 bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, nur für
den Fall, dass Ansprüche im Wege des gerichtlichen Mahnverfahren ( § 688 ff ZPO)
geltend gemacht werden. Bei
Verträgen mit ausländischen Auftraggebern findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung.
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